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Erwin Eckert

Von Stadtwiki

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Erwin Eckert (* 16. Juni 1893 in Zaisenhausen; † 20. Dezember 1972 in Mannheim) war von 1919 bis 1922 Vikar in Pforzheim, später Stadtpfarrer in Mannheim. Er war Mitglied der SPD und wechselte 1931 zur KPD. Er gehörte von 1947 bis 1952 dem Landtag von Baden, danach der Verfassunggebenden Landesversammlung von Baden-Württemberg und von 1953 bis 1956 dem Landtag von Baden-Württemberg an.

Leben und Wirken


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Herkunft und Ausbildung:

Die Familie Eckert zog bedingt durch den Lehrerberuf des Vaters aus dem ländlichen Kraichgau nach Mannheim, als der Sohn Erwin sechs Jahre alt war. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit des Vaters als Armenpfleger, der den Sohn zu Hausbesuchen mitnahm, kam er früh mit der Not der Arbeiterschaft in Berührung, aus der bei ihm eine Zuwendung zum proletarischen Klassenbewusstsein entstand. 1911 wurde er Mitglied der SPD. Nach dem Abitur studierte Eckert in Heidelberg Theologie und Philosophie. 1914 meldete er sich als Kriegsfreiwilliger, kam aus dem Krieg als entschiedener Pazifist zurück.

vor 1933:

Während seiner Vikarzeit in Pforzheim 1919 - 1922 gründete er dort 1920 den „Bund evangelischer Proletarier“. Eckert schloss sich während seiner ersten Pfarrstelle in Meersburg der 1924 gegründeten „Arbeitsgemeinschaft der religiösen Sozialisten Deutschlands“, seit 1926 „Bund Religiöser Sozialisten“, in dem mehrheitlich sozialdemokratische und nichtorganisierte Theologen die Lösung der sozialen Frage als politisches Problem der zu überwindenden Klassengesellschaft begriffen und nicht lösbar hielten allein durch „christliche Nächstenliebe“. Eckert gehörte darin zweifellos zu den „Linken“, marxistisch eingestellten Vertretern gegenüber den mehrheitlich sozialreformerischen Mitgliedern. Eckert besorgte seit 1926 als Geschäftsführer sowie Herausgeber ihrer Zeitung „Sonntagsblatt des arbeitenden Volkes“ an herausragender Stelle die Arbeit des Bundes. Wegen seiner entschiedenen Äußerungen gegen Krieg und Militarismus, seinem Engagement in der Frage nach Fürstenenteignung 1926 sowie gegen den deutschen Panzerkreuzerbau 1928, neben prosowjetischen Äußerungen, geriet er nicht nur in Konflikt mit der evangelischen Amtskirche, sondern auch mit seiner Partei, der SPD. Auf dem Evangelischen Kirchentag im Juni 1930 wurde ihm einen Rede gegen den Nationalsozialismus untersagt. Nachdem im Dezember 1930 bei einer Veranstaltung in Neustadt a.d. Weinstraße seiner antifaschistischen Rede NS-Anhänger eine Saalschlacht begannen, untersagte ihm der Badische Evangelische Oberkirchenrat weitere Reden gegen die Nazis. Von Ende November 1930 bis Juli 1931 hatte Eckert auf über hundert Veranstaltungen vor der Gefahr durch die Nationalsozialisten gewarnt. Seine mitreißenden Reden zogen Zehntausende in den Bann. Zu Beginn 1931 wurde Eckert, seit 1927 Pfarrer der Mannheimer Trinitatis-Gemeinde, vom Oberrat der Evangelischen Kirche vorläufig aus dem Kirchendienst suspendiert, am 2. Oktober 1931 aus der SPD ausgeschlossen, im November wurde er im „Bund religiöser Sozialisten“ aller seiner Ämter enthoben, im Dezember desselben Jahres kam die endgültige Entlassung als Pfarrer durch den. Dem Rauswurf aus der sozialdemokratischen Partei folgte am Tag darauf Eckerts Eintritt in die KPD. Eckert trat aus der Kirche aus, blieb jedoch zeitlebens Christ. Unabhängig von der damaligen Sensation blieb Eckert auch zukünftig ein eigenständig denkender Mensch und unbequem. Er blieb zwar bis zu seinem Lebensende der kommunistischen Partei verbunden, jedoch nicht nur als gehorsamer Vertreter der sich bisweilen ändernden Parteilinie. Für die Parteiführung blieb das prominente auch stets ein schwieriges Mitglied, bei dem zuweilen die „Verneinung der führenden Rolle der Partei“ oder „mangelnde Linientreue“ kritisiert wurde. Seinem Übertritt folgten im Oktober 1931 Reden darüber vor Massenpublikum, 7.000 Personen in Mannheim, 7.000 in Karlsruhe, 10.000 in Stuttgart innerhalb einer Woche, weitere fanden Anklang bei hunderttausenden Zuhörenden. Eckert hatte schon vor seinem KPD-Eintritt in Reden, und Presse den aufkommenden Nationalsozialismus einer tiefgreifenden Kritik unterzogen, detaillierter als manch andere Vertreter der Arbeiterparteien KPD und SPD.

ab 1933:

Nach dem Reichstagsbrand kam Eckert sofort aufgrund der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ am 1. März 1933 in „Schutzhaft" bis Juli, anschließend in das Gefängnis bis Oktober 1933. Im Oktober 1936 wurde er wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt, weil er Mitverfasser der illegal verbreiteten Broschüre „Das proletarische Volksgericht“ war. Nach seiner Freilassung 1941 blieb er bis zum Kriegsende unter Polizeiaufsicht. Eine kärgliche Existenz hatte er als Buchhändler in Frankfurt a.M.

nach 1945:

Mit dem Ende des Nationalsozialismus begann Eckert sofort wieder mit seiner politischen Betätigung, wurde im November 1945 geschäftsführender Vorsitzender des antifaschistischen Bündnisses „Neues Deutschland“ in Südbaden. Von 1946 bis 1950 war er Vorsitzender der KPD in (Süd)Baden, verfasste 1946 das „Manifest der Kommunisten Badens“, gehörte als Staatsrat der provisorischen Regierung Südbaden an. 1946 war er Mitglied der im November 1946 gebildeten Beratenden Landesversammlung des Landes Baden zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Eckert wurde dritter Stellvertreter von Staatspräsident Leo Wohleb und Mitglied des Ersten Badischen Allparteienkabinetts in Freiburg. Seit 1947 gehörte er dem Landtag an, 1947 dem von (Süd)Baden und ab 1952 dem von Baden-Württemberg bis 1956. Seine starke Popularität zeigte sich bei der Oberbürgermeisterwahl in Mannheim 1949, als er fast 35 Prozent der Stimmen erhielt.

Eckert setzte sein Engagement für den Frieden unverrückbar fort, während des Koreakriegs und der von Bundeskanzler Konrad Adenauer schon in der ersten Legislaturperiode der jungen Bundesrepublik Deutschland gegen den Inhalt des Grundgesetzes vertretene Absicht zur Wiederaufrüstung. Aktiv setzte er sich im 1949 gegründeten Friedenskomitee in der Bundesrepublik Deutschland, das Teil des 1951 zu einem der Höhepunkte des Kalten Kriegs gegründeten internationalen Weltfriedensrat war, ein gegen Remilitarisierung und Atomrüstung. Als dieses im Zeichen der Kommunistenhetze während des Kalten Kriegs als verfassungsfeindliche Organisation verboten wurde, wurde Eckert 1959 zusammen mit sechs weiteren Personen als Staatsfeind angeklagt und verurteilt. Verurteilt zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Während im antikommunistisch geprägten Westdeutschland der Prozess kaum öffentlichen Widerhall fand, gab es internationales Aufsehen über diesen Prozess wie andere, der im eklatanten Widerspruch zu den proklamierten demokratischen Prinzipien der BRD stand. Trotz KPD-Verbot 1956 blieb Eckert Kommunist, 1968 gehörte er der neugegründeten Deutschen kommunistischen Partei (DKP) bis zu seinem Tod 1972 an. 1999 rehabilitierte die Evangelische Landeskirche Erwin Eckert postum durch ein gemeinsames Wort des Landesbischofs mit der Präsidentin der Landessynode in Baden.

(Der Text beruht auf einem Lexikoneintrag von Jürgen Schuhladen-Krämer, ergänzt durch lokale Bezüge zu Pforzheim.)

Literatur

Weblinks


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