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Gemeinderat

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Der Gemeinderat ist das Hauptorgan einer Gemeinde. Er legt die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister Kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat.

Der Gemeinderat bestimmt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Zur Arbeitsentlastung und zur eingehenden Erörterung von Sachfragen hat der Gemeinderat Ausschüsse gebildet. Sie entscheiden die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten selbst und beraten alle vom Gemeinderat zu fassenden Beschlüsse vor.

Die Mitglieder des Gremiums werden ebenfalls Gemeinderat genannt. Sie werden direkt von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt.

Siehe auch

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