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Baden-Württemberg

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Wappen von Baden-Württemberg

Das Gebiet des Stadtwikis Pforzheim-Enz liegt im Bundesland Baden-Württemberg.

Geschichte

Das Bundesland Baden-Württemberg existiert seit dem 25. April 1952.

In einer Volksabstimmung stimmte eine Mehrheit der potenziellen Einwohner am 9. Dezember 1951 für den neuen Südweststaat.

Dadurch wurden die von den Besatzungsmächten willkürlich geschaffenen Länder Württemberg-Baden (amerikanisch besetzt - Nordbaden und Nordwürttemberg mit Hauptstadt Stuttgart), Baden (französisch besetzt - Südbaden mit Hauptstadt Freiburg im Breisgau) und Württemberg-Hohenzollern (französisch besetzt - Südwürttemberg und Hohenzollern mit Hauptstadt Tübingen) zum neuen Südweststaat vereinigt. Im Allgemeinen war die Zustimmung hoch (69,7%), der Stimmbezirk Süd-Baden votierte allerdings mit 62,2% dagegen. In Karlsruhe waren sogar über 68 Prozent gegen den Südweststaat. In Gesamt-Baden waren fast 53% gegen die Vereinigung. Dass es trotzdem zur Bildung von Baden-Württemberg kam, lag an einem eigenwilligen Abstimmungsmodus. Da man in Probeabstimmungen herausgefunden hatte, dass es im bereits zuvor mit Nord-Württemberg zwangsvereinigten Nord-Baden sowie in Württemberg eine Mehrheit für den Südweststaat geben werde, hatte man vier Abstimmungsbezirke (Nord- und Süd-Baden, Nord- und Süd-Württemberg) gebildet und bestimmt, dass die Mehrheit in mindestens drei Bezirken zur Bildung des Südweststaates ausreiche. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner ersten Entscheidung nach seiner Errichtung (BVerfGE 1,1) 1951 diesen in § 118 Grundgesetz (GG) festgelegten Abstimmungsmodus mit Stimmengleichheit gebilligt hatte, wurde das neue Bundesland gebildet. 1956 ließ dasselbe Gericht allerdings eine Volksabstimmung nach § 29 GG zu, indem es feststellte, dass durch den Abstimmungsmodus nach § 118 GG der badische Volkswille "überspielt" wurde, weil die zahlenmäßig stärkere (württembergische) Bevölkerung die zahlenmäßig schwächere (badische) majorisieren konnte. Die erneute Volksabstimmung in Gesamt-Baden wurde jedoch immer wieder mutwillig verschleppt, sodass das BVG 1969 erneut eingriff und anordnete, die Abstimmung bis spätestens 30. Juni 1970 durchzuführen. Am 7. Juni 1970 erbrachte diese Abstimmung dann aber 82 % der Stimmen für Baden-Württemberg - die "normative Kraft des Faktischen" hatte gesiegt!

Verwaltungsgliederung

Baden-Württemberg ist seit dem 1. Januar 1973 in vier Regierungsbezirke, 12 Regionalverbände sowie 35 Landkreise und 9 Stadtkreise eingeteilt.

Weblinks

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